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VG Saarlouis, 20.04.2010 - 11 L 353/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 20.04.2010 - 11 L 353/10
- OVG Saarland, 21.04.2010 - 3 B 123/10
- OVG Saarland, 14.06.2010 - 3 B 132/10
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Saarlouis, 14.04.2010 - 5 K 895/09
Wasserrechtliche Planfeststellung; Einvernehmen der Gemeinde
Auszug aus VG Saarlouis, 20.04.2010 - 11 L 353/10
Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Tagesordnungspunkt "Verzicht auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (Az.: 5 K 895/09) vom 14.04.2010, Genehmigung für Lager" in öffentlicher Sitzung zu behandeln.Der Antragstellerin steht ein Anordnungsanspruch im Sinne des § 123 Abs. 1 VwGO dahingehend zu, den Tagesordnungspunkt "Verzicht auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (Az.: 5 K 895/09) vom 14.04.2010, Genehmigung für Lager" in öffentlicher Sitzung zu behandeln.
Anders als in dem zwischen den Beteiligten mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 04.02.2010 - 3 B 27/10 - entschiedenen Eilrechtsschutzverfahren können vorliegend auch keine prozesstaktischen Erwägungen mit Blick auf das beim Verwaltungsgericht des Saarlandes anhängig gewesene Verfahren 5 K 895/09 von Bedeutung sein, für die der Natur der Sache nach ein Öffentlichkeitsbedürfnis nach Ansicht des OVG des Saarlandes nicht gegeben ist.
Zugleich legt er aber dar, dass die schriftliche Urteilsbegründung in dem Verfahren 5 K 895/09 noch nicht vorliege und es von daher "deshalb derzeit schlichtweg nichts Gesichertes (gibt), worüber im Stadtrat am 22.04.2010 sinnvoll geredet und entschieden werden kann." Dies berücksichtigend und mit Blick darauf, dass der Öffentlichkeitsgrundsatz des § 40 Abs. 1 KSVG sich aus der durch Art. 20 GG verbürgten demokratischen Grundordnung herleitet, die einen offenen Prozess der Willensbildung verlangt, damit einen tragenden Grundsatz des gesamten Kommunalrechts bildet (…vgl. Lehné/Weirich, a.a.O., § 40 Anm. 1) und daher der Ausschluss der Öffentlichkeit eine eng auszulegende Ausnahmebestimmung darstellt, sind keine durchgreifende Anhaltspunkte dafür erkennbar, warum hier von der Regel der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung abzuweichen wäre.
- OVG Sachsen, 07.06.2010 - 3 B 27/10
Doppelte Rechtshängigkeit bei einstweiligem Rechtsschutzbegehren
Auszug aus VG Saarlouis, 20.04.2010 - 11 L 353/10
hierzu Beschluss des OVG des Saarlandes vom 04.02.2010 - 3 B 27/10 - m.w.N., der den Beteiligten bekannt ist.Anders als in dem zwischen den Beteiligten mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 04.02.2010 - 3 B 27/10 - entschiedenen Eilrechtsschutzverfahren können vorliegend auch keine prozesstaktischen Erwägungen mit Blick auf das beim Verwaltungsgericht des Saarlandes anhängig gewesene Verfahren 5 K 895/09 von Bedeutung sein, für die der Natur der Sache nach ein Öffentlichkeitsbedürfnis nach Ansicht des OVG des Saarlandes nicht gegeben ist.
- OVG Saarland, 21.04.2010 - 3 B 123/10
Ausschluss der Öffentlichkeit der Sitzung eines Gemeindeparlaments
Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 20. April 2010 wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 20. April 2010 (11 L 353/10) aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.Die Beschwerde des Antragsgegners vom 20.4.2010 gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 20.4.2010 - 11 L 353/10 - ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg.
- VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
Kommunalrecht
Die Festlegung über die Behandlung eines Verhandlungsgegenstandes, der zum Aufgabenbereich des Gemeinderates gehört, im öffentlichen oder nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, obliegt dem Bürgermeister (hier dem Antragsgegner zu 1)), der nach allgemeinen Regeln unter Beachtung des § 40 KSVG bzw. hier (auch) des § 13 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Kreisstadt und seiner Ausschüsse (im Folgenden: Geschäftsordnung) entscheidet (so schon der den Beteiligten bekannte Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 20.04.2010 -11 L 353/10- sowie zuletzt Beschluss der Kammer vom 21.03.2019 -3 L 369/19- ). - VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19
Ein Stadtratsmitglied hat kein subjektives organschaftliches Recht darauf, dass …
Die Festlegung über die Behandlung eines Verhandlungsgegenstandes, der zum Aufgabenbereich des Gemeinderates gehört, im öffentlichen oder nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, obliegt dem Bürgermeister (hier dem Antragsgegner), der nach allgemeinen Regeln unter Beachtung des § 40 KSVG bzw. hier (auch) des § 13 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Kreisstadt und seiner Ausschüsse (im Folgenden: Geschäftsordnung) entscheidet (so schon der den Beteiligten bekannte Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 20.04.2010 -11 L 353/10- sowie zuletzt Beschluss der Kammer vom 21.03.2019 -3 L 369/19- ). - VG Magdeburg, 09.07.2012 - 9 B 137/12
Behandlung eines Tagesordnungspunktes im öffentlichen Teil einer Stadtratssitzung
Dabei kann dahinstehen, ob ihr überhaupt ein - in der Rechtsprechung kontrovers diskutiertes (…vgl. dazu: OVG NRW, Urt. v. 24.04.2001, 15 A 3021/97;… Hess. VGH, Urt. v. 16.11.2008, 8 A 674/08; OVG Saarland, Beschl. v. 21.04.2010, 3 B 123/10; VG Saarland, 11 L 353/10; alle juris) - "wehrfähiges" Recht auf Herstellung der Öffentlichkeit zusteht.